§ 1
(1) 1Mitglieder des Regionalverbandes ,Großraum Braunschweig‘ sind die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel (Verbandsglieder). 2Ihr Gebiet bildet den Verbandsbereich.
(2) 1Die Verbandsversammlung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder den Namen des Regionalverbandes ändern. 2Die Namensänderung ist vom Regionalverband öffentlich bekannt zu machen.
(3) Der Regionalverband hat das Recht, Beamtinnen und Beamte zu haben.
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