§ 60
(1) Dieses Gesetz tritt vierzehn Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) (Aufhebungsanweisungen)
Hannover, den 4. November 1969.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Dr. Diederichs
Der Niedersächsische Minister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Hasselmann
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=RealvG+ND+%C2%A7+60&psml=bsvorisprod.psml&max=true