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Inhaltsverzeichnis
Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10. Juni...
Eingangsformel
Inhaltsverzeichnis
§ 1 - § 7 Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
§ 8 - § 20 Zweites Kapitel - Abschlussprüfung am Ende des...
§ 21 - § 32 Drittes Kapitel - Modulprüfung
§ 33 - § 33 Zweiter Teil - Besondere Vorschriften
§ 34 - § 36 Dritter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
Anlage 1 - Ergänzende und abweichende Vorschriften für die...
Anlage 2 - Ergänzende und abweichende Vorschriften für die...
Anlage 3 - Ergänzende und abweichende Vorschriften für die...
Anlage 4 - Ergänzende und abweichende Vorschriften für die...
Anlage 5 - Ergänzende und abweichende Vorschriften für die...
§ 1 - Fachrichtungen
§ 2 - Dauer und Gliederung der Ausbildung
§ 3 - Aufnahmevoraussetzungen
§ 4 - Versetzung
§ 5 - Schriftliche Prüfung
§ 6 - Abschluss und Wiederholung des Ergänzungsbildungsganges...
Anlage 6 - Ergänzende und abweichende Vorschriften für die...
Anlage 7 - Ergänzende und abweichende Vorschriften für das...
Anlage 8 - Ergänzende und abweichende Vorschriften für die...
Anlage 9 - Ergänzende und abweichende Vorschriften für die...
Anlage 10 - Ergänzende und abweichende Vorschriften für die...
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Aktuelle Gesamtausgabe
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Amtliche Abkürzung:
BbS-VO
Fassung vom:
13.01.2017
Gültig ab:
01.08.2016
Dokumenttyp:
Verordnung
Quelle:
Gliederungs-Nr:
22410
Verordnung über berufsbildende Schulen
(BbS-VO)
Vom 10. Juni 2009
Anlage 5
(zu § 33)
Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Fachoberschule