Verordnung über den Aufstieg
in der Fachrichtung Steuerverwaltung
(AufstiegsVO-Steuer)
Vom 22. März 2011
§ 1 Regelungsbereich
Diese Verordnung regelt den Regelaufstieg von Beamtinnen und Beamten der Fachrichtung Steuerverwaltung als eine andere Art des Aufstiegs im Sinne des § 6 Abs. 4
des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes.
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