Artikel I
Dem am 22. Januar 1986 in München und am 6. Februar 1986 in Hannover unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Einbeziehung der angestellten und baugewerblich tätigen Architekten des Landes Niedersachsen in die Bayerische Architektenversorgung wird zugestimmt.
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