Artikel 1
Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Regelungen gelten für Amtshandlungen im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen, die von Bediensteten der Vertragspartner, die keine Polizeivollzugsbeamtinnen oder Polizeivollzugsbeamte sind, auf dem Hoheitsgebiet anderer Vertragspartner durchgeführt werden.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=AMa%C3%9FnBeglZustStVtr+ND+Artikel+1&psml=bsvorisprod.psml&max=true