Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) Vom 10. Juni 2009
§ 5 Abschlussprüfung in der zweijährigen Berufsfachschule
Die schriftliche Prüfung besteht aus je einer Klausurarbeit mit einer Bearbeitungszeit von drei Zeitstunden
1.
im Fach Deutsch/Kommunikation oder Fremdsprache/Kommunikation und
2.
im berufsbezogenen Lernbereich - Theorie.
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