Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 14. Dezember 1955
A. Wegfahren
a)
Mit der Mundpfeife oder dem Horn:
ein langer Ton
--
b)
Mit dem Arm:
bei Tag
bei Dunkelheit
Senkrechte Bewegung des Armes von oben nach unten.
Senkrechte Bewegung der Handlaterne von oben nach unten.
Dies Signal bedeutet: Die Lokomotive oder das Triebfahrzeug soll in der Richtung vom Signalgeber wegfahren.
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