Verordnung über die Förderung von niedersächsischen Musikschulen aus Glücksspielabgaben Vom 20. November 2008
Aufgrund des § 18 Abs. 6 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) vom 17. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 756) wird verordnet:
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