Inhaltsübersicht |
Erster Abschnitt Allgemeines |
§ 1 | Regelungsbereich |
§ 2 | Regelmäßig zu durchlaufende Ämter |
§ 3 | Tätigkeiten an anerkannten Ersatzschulen als Probezeit oder Erprobungszeit |
Zweiter Abschnitt Erwerb der Laufbahnbefähigung, Zugang für die Einstiegsämter |
§ 4 | Grundsatz |
§ 5 | Zugang für die Einstiegsämter |
§ 6 | Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen durch Studium und Vorbereitungsdienst |
§ 7 | Dauer des Vorbereitungsdienstes |
§ 8 | Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen durch Studium und berufliche Tätigkeit |
§ 8a | Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen aufgrund im Ausland erworbener Berufsqualifikationen |
§ 9 | Erwerb der Lehrbefähigung als Lehrerin oder Lehrer für Fachpraxis |
§ 10 | Erwerb der Lehrbefähigung als Seefahrtoberlehrerin oder Seefahrtoberlehrer |
Dritter Abschnitt Lehrbefähigungen für besondere Lehrämter, Qualifizierung, Beförderungsvoraussetzungen |
§ 11 | Erwerb der Lehrbefähigung für besondere Lehrämter an Förderschulen |
§ 12 | Erwerb der Lehrbefähigung als Oberlehrerin oder Oberlehrer im Justizvollzugsdienst |
§ 13 | Qualifizierung, Beförderungsvoraussetzungen |
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften |
§ 14 | Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen |
§ 14a | Lehrbefähigungen für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen und das Lehramt an Realschulen |
§ 15 | Übergangsbestimmungen für den Aufstieg |
§ 16 | Übergangsbestimmungen für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst |