Inhaltsübersicht |
Erster Abschnitt Straßenverkehr |
§ 1 | Aufgaben nach dem Straßenverkehrsgesetz |
§ 2 | Aufgaben nach der Straßenverkehrs-Ordnung |
§ 3 | Aufgaben nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung |
§ 4 | Aufgaben nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung |
§ 5 | Aufgaben nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung |
§ 6 |
Aufgaben nach dem Bundesfernstraßengesetz |
§ 7 | Aufgaben nach der Fahrerlaubnis-Verordnung |
§ 8 | Aufgaben im Fahrlehrwesen |
§ 9 | Aufgaben nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz |
§ 10 | Aufgaben nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung |
Zweiter Abschnitt Eisenbahnwesen und Seilbahnwesen |
§ 11 | Aufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen |
§ 12 | Aufgaben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz |
§ 13 | Aufgaben nach dem Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr |
Dritter Abschnitt Luftverkehr |
§ 14 | Aufgaben nach dem Luftverkehrsgesetz |
§ 15 | Aufgaben nach dem Luftsicherheitsgesetz |
Vierter Abschnitt Personenbeförderung |
§ 16 | Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz und den aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes erlassenen Verordnungen |
Fünfter Abschnitt Güterbeförderung |
§ 17 | Aufgaben nach dem Güterkraftverkehrsgesetz und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr |
§ 18 | Aufgaben im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter |
§ 19 | Aufgaben nach dem ATP-Übereinkommen |
Sechster Abschnitt Ausschluss von Zuständigkeiten, Schlussbestimmungen |
§ 20 | Ausschluss der Zuständigkeit der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden |
§ 20a | |
§ 21 | Aufhebung und Änderung von Verordnungen |
§ 22 | Inkrafttreten |