Der Niedersächsische Landtag hat unter Einhaltung der Vorschrift des Artikels 38 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung die folgende Verfassung beschlossen, die hiermit verkündet wird:
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen hat sich das Volk von Niedersachsen durch seinen Landtag diese Verfassung gegeben.
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http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=Verf+ND+Eingangsformel&psml=bsvorisprod.psml&max=true