§ 26
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik vom 28. Januar 2013 (Nds. GVBl. S. 38), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Juni 2016 (Nds. GVBl. S. 97), außer Kraft.
Hannover, den 17. Mai 2017
Niedersächsisches Ministerium
für Wissenschaft und Kultur
Heinen-Kljajic
Ministerin
Fußnoten
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