Inhaltsübersicht |
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften |
§ 1 | Tageseinrichtungen für Kinder |
§ 2 | Auftrag und pädagogisches Konzept der Tageseinrichtungen |
§ 3 | Arbeit in der Tageseinrichtung |
Zweiter Abschnitt Ausstattung und Organisation |
§ 4 | Personal der Kindertagesstätten |
§ 5 | Freistellungs- und Verfügungszeiten in Kindertagesstätten, Fortbildung |
§ 6 | Räume und Ausstattung der Kindertagesstätten |
§ 7 | Größe der Kindertagesstätten und ihrer Gruppen |
§ 8 | Öffnungs- und Betreuungszeiten der Kindertagesstätten |
§ 9 | Kleine Kindertagesstätten |
§ 10 | Elternvertretung und Beirat der Kindertagesstätten |
§ 11 | Fachliche Beratung, Modellvorhaben |
Dritter Abschnitt Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen |
§ 12 | Anspruch auf einen Platz im Kindergarten |
§ 13 | Planung |
§ 14 | Auskunft über personenbezogene Daten |
Vierter Abschnitt Finanzierung von Tageseinrichtungen |
§ 15 | Voraussetzungen für die Gewährung von Landesleistungen |
§ 16 | Finanzhilfe für Personalausgaben |
§ 16 a | Erhöhte Finanzhilfe bei Gruppen mit Kindern unter drei Jahren |
§ 16 b | Erhöhte Finanzhilfe bei Gruppen mit Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung |
§ 17 | Investitionsförderung |
§ 18 | Besondere Personalausgaben |
§ 18 a | Besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung |
§ 19 | Modellvorhaben in Tageseinrichtungen, Fortbildung |
§ 20 |
Elternbeiträge |
Fünfter Abschnitt Durchführungs- und Schlussvorschriften |
§ 21 | Beitragsfreiheit |
§ 22 | Ausführung des Gesetzes |
§ 22 a | - aufgehoben - |
§ 23 | Schlussbestimmungen |
§ 24 | - aufgehoben - |