Niedersächsische Verordnung über die Feldes- und die Förderabgabe
(NFördAVO)
Vom 10. Dezember 2010
§ 20 Marktwert bei der Förderabgabe auf Sand und Kies
Der Marktwert für Sand und Kies beträgt 50 vom Hundert des Quotienten aus dem Produktionswert und der Produktionsmenge der Produktion im Erhebungszeitraum in Euro je Tonne.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=FldAbgV+ND+%C2%A7+20&psml=bsvorisprod.psml&max=true