§ 13
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt vierzehn Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bautechnische Prüfungsverordnung vom 14. Dezember 1973 (Nieders. GVBl. S. 524), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Juli 1983 (Nieders. GVBl. S. 167), außer Kraft.
Hannover, den 24. Juli 1987.
Der Niedersächsische Sozialminister
In Vertretung
von Richthofen
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