Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) Vom 10. Juni 2009
§ 4 Versetzung in der Berufsfachschule - Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent -
Abweichend von § 5 des Ersten Teils findet in der Berufsfachschule - Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent - eine Versetzung nur am Ende der Klasse 1 statt.
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