§ 4
Wiederholung der einjährigen Berufsfachsschule
1Wer die einjährige Berufsfachschule erfolgreich besucht hat, aber nicht die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2 für die Aufnahme in die Klasse 2 einer zweijährigen Berufsfachschule erfüllt, kann den Bildungsgang abweichend von § 24 des Ersten Teils wiederholen. 2Satz 1 gilt nicht, wenn der Bildungsgang bereits wiederholt wurde.
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