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Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung - BauGO -) Vom 13. Januar 1998 Anlage 3 (zu den §§ 1, 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1) Bauwerksklassen Bauwerksklasse 1 Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere - -
einfache statisch bestimmte ebene Tragwerke aus Holz, Stahl, Stein oder unbewehrtem Beton mit ruhenden Lasten, ohne Nachweis horizontaler Aussteifung;
Bauwerksklasse 2 Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere - -
statisch bestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspann- und Verbundkonstruktionen mit vorwiegend ruhenden Lasten, - -
Deckenkonstruktionen mit vorwiegend ruhenden Flächenlasten, die sich mit gebräuchlichen Tabellen berechnen lassen, - -
Mauerwerksbauten mit bis zur Gründung durchgehenden tragenden Wänden ohne Nachweis horizontaler Aussteifung, - -
Flachgründungen und Stützwände einfacher Art;
Bauwerksklasse 3 Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere - -
schwierige statisch bestimmte und statisch unbestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspannkonstruktionen und ohne Stabilitätsuntersuchungen, - -
einfache Verbundkonstruktionen des Hochbaus ohne Berücksichtigung des Einflusses von Kriechen und Schwinden, - -
Tragwerke für Gebäude mit Abfangung der tragenden bzw. aussteifenden Wände, - -
ausgesteifte Skelettbauten, - -
ebene Pfahlrostgründungen, - -
einfache Gewölbe, - -
einfache Rahmentragwerke ohne Vorspannkonstruktionen und ohne Stabilitätsuntersuchungen, - -
einfache Traggerüste und andere einfache Gerüste für Ingenieurbauwerke, - -
einfache verankerte Stützwände;
Bauwerksklasse 4 Tragwerke mit überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere - -
statisch und konstruktiv schwierige Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und Tragwerke, für deren Standsicherheits- und Festigkeitsnachweis schwierig zu ermittelnde Einflüsse zu berücksichtigen sind, - -
vielfach statisch unbestimmte Systeme, - -
statisch bestimmte räumliche Fachwerke, - -
einfache Faltwerke nach der Balkentheorie, - -
statisch bestimmte Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ordnung erfordern, - -
einfach berechnete seilverspannte Konstruktionen, - -
Tragwerke für schwierige Rahmen- und Skelettbauten sowie turmartige Bauten, bei denen der Nachweis der Stabilität und Aussteifung die Anwendung besonderer Berechnungsverfahren erfordert, - -
Verbundkonstruktionen, soweit nicht in Bauwerksklasse 3 oder 5 erwähnt, - -
einfache Trägerroste und einfache orthotrope Platten, - -
Tragwerke mit einfachen Schwingungsuntersuchungen, - -
schwierige statisch unbestimmte Flachgründungen, schwierige ebene und räumliche Pfahlgründungen, besondere Gründungsverfahren, Unterfahrungen, - -
schiefwinklige Einfeldplatten für Ingenieurbauwerke, - -
schiefwinklig gelagerte oder gekrümmte Träger, - -
schwierige Gewölbe oder Gewölbereihen, - -
Rahmentragwerke, soweit nicht in Bauwerksklasse 3 oder 5 erwähnt, - -
schwierige Traggerüste und andere schwierige Gerüste für Ingenieurbauwerke, - -
schwierige, verankerte Stützwände, - -
Konstruktionen mit Mauerwerk nach Eignungsprüfung (Ingenieurmauerwerk);
Bauwerksklasse 5 Tragwerke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere - -
statisch und konstruktiv ungewöhnlich schwierige Tragwerke, - -
schwierige Tragwerke in neuen Bauarten, - -
räumliche Stabwerke und statisch unbestimmte räumliche Fachwerke, - -
schwierige Trägerroste und schwierige orthotrope Platten, - -
Verbundträger mit Vorspannung durch Spannglieder oder andere Maßnahmen, - -
Flächentragwerke (Platten, Scheiben, Faltwerke, Schalen), die die Anwendung der Elastizitätstheorie erfordern, - -
statisch unbestimmte Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ordnung erfordern, - -
Tragwerke mit Standsicherheitsnachweisen, die nur unter Zuhilfenahme modellstatischer Untersuchungen oder durch Berechnungen mit finiten Elementen beurteilt werden können, - -
Tragwerke mit Schwingungsuntersuchungen, soweit nicht in Bauwerksklasse 4 erwähnt, - -
seilverspannte Konstruktionen, soweit nicht in Bauwerksklasse 4 erwähnt, - -
schiefwinklige Mehrfeldplatten, - -
schiefwinklig gelagerte, gekrümmte Träger, - -
schwierige Rahmentragwerke mit Vorspannkonstruktionen und Stabilitätsuntersuchungen, - -
sehr schwierige Traggerüste und andere sehr schwierige Gerüste für Ingenieurbauwerke, zum Beispiel weit gespannte oder hohe Traggerüste, - -
Tragwerke, bei denen die Nachgiebigkeit der Verbindungsmittel bei der Schnittkraftermittlung zu berücksichtigen ist.
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