Verordnung über den Aufstieg
in der Fachrichtung Steuerverwaltung
(AufstiegsVO-Steuer)
Vom 22. März 2011
§ 6 Niederschrift
Über den Ablauf und den wesentlichen Inhalt des mündlichen Teils der Aufstiegsprüfung ist eine Niederschrift zu fertigen.
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=StVwAufstV+ND+%C2%A7+6&psml=bsvorisprod.psml&max=true