Artikel 7
Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt. Diese teilt den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit. Der Staatsvertrag tritt mit dem Tage in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt.
Hamburg, den 8. April 1981
Für die Freie und Hansestadt Hamburg
Für den Senat
Eva Leithäuser
Hannover, den 22. April 1981
Für das Land Niedersachsen
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Der Niedersächsische Minister der Justiz
Hans-Dieter Schwind
Kiel, den 14. April 1981
Für das Land Schleswig-Holstein
Der Justizminister
Clausen
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