Gesetz über den Staatsvertrag zwischen den Ländern Freie und
Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg
Vom 12. Dezember 1981
Zum 19.01.2021 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
(1) Dem am 8., 14. und 22. April 1981 in Hamburg, Kiel und Hannover unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 7 im Verhältnis zwischen den Vertragschließenden in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.*
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 12. Dezember 1981.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Albrecht
Der Niedersächsische Minister der Justiz
Schwind