Anlage
Staatsvertrag
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg
und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein
zur Änderung des Staatsvertrags über die Errichtung
eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch den Senat,
dieser vertreten durch die Präses der Behörde für Justiz und
Gleichstellung,
das Land Niedersachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch die Justizministerin,
und
das Land Schleswig-Holstein
endvertreten durch die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa,
schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehenden Staatsvertrag: