Artikel 1
Gegenstand des Staatsvertrages
Gegenstand dieses Vertrages ist die länderübergreifende Regelung der Unterhaltung, der Verkehrssicherungspflicht, der Verkehrslenkung und -beeinflussung sowie des Winterdienstes und der straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten für die Bundesautobahn A 38 zwischen der Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen und dem Kreuzungspunkt der A 38 mit der L 1002n (Anschlussstelle Arenshausen) einschließlich aller Straßenbestandteile gemäß § 1 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes, jedoch ohne das Überführungsbauwerk an der Anschlussstelle Arenshausen.
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