Abschnitt 2
Deichvorland, Sicherungsstreifen
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DeichG+ND+Abschnitt+2&psml=bsvorisprod.psml&max=true