§ 10
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes vom 17. November 2000 (Nds. GVBl. S. 297) außer Kraft.
Hannover, den 22. März 2011
Niedersächsisches Finanzministerium
Möllring
Minister
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