Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) Vom 29. Juni 2011
§ 6 Einzelzimmerwünsche
Der Betreiber eines Heims soll Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner nach einer Unterbringung in Einzelzimmern möglichst Rechnung tragen.
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