Niedersächsisches Gesetz über
den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr
(Niedersächsisches Brandschutzgesetz
- NBrandSchG)
Vom 18. Juli 2012
§ 4 Weitere Aufgaben der Gemeinden mit Berufsfeuerwehr
Den Gemeinden mit Berufsfeuerwehr obliegen für ihr Gebiet auch die Aufgaben der Landkreise nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 4 bis 7 sowie Abs. 2.
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