§ 185
Übergangsregelung für die Berufseinstiegsschule
1Am 31. Juli 2020 bestehende Berufseinstiegsschulen, die nur das Berufsvorbereitungsjahr führen, können als Klasse 1 der Berufseinstiegsschule weitergeführt werden. 2Am 31. Juli 2020 bestehende Berufseinstiegsschulen, die nur die Berufseinstiegsklasse führen, können als Klasse 2 der Berufseinstiegsschule weitergeführt werden.
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