Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998
Zweiter Abschnitt Übergangsvorschriften
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+Zweiter+Abschnitt&psml=bsvorisprod.psml&max=true