§ 3
1Die Samtgemeinden Himmelpforten und Oldendorf sind mit der Bildung der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten aufgelöst. 2Die Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten ist Rechtsnachfolgerin der Samtgemeinden Himmelpforten und Oldendorf, soweit nicht in einer Vereinbarung nach § 101 Abs. 4 Satz 1 NKomVG etwas anderes bestimmt ist.
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