Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) in der Fassung vom 9. Februar 2016
Viertes Kapitel Staatliche Hochbauverwaltung
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=PersVG+ND+Viertes+Kapitel&psml=bsvorisprod.psml&max=true