Niedersächsisches Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im
Ausland erworbener Berufsqualifikationen
(Niedersächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
- NBQFG)
Vom 12. Dezember 2012*
§ 1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen.
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Niedersachsen vom 12. Dezember 2012 (Nds. GVBl. S. 591)
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