Inhaltsübersicht |
Erster Teil Ausführung und Umsetzung von Sicherheitsbestimmungen |
Erster Abschnitt Vorschriften für Hafenanlagen |
§ 1 | - aufgehoben - |
§ 2 | Anwendungsbereich |
§ 3 | Zuständigkeit |
§ 4 | Betreiber der Hafenanlage |
§ 5 | Risikobewertung für die Hafenanlage |
§ 6 | Plan zur Gefahrenabwehr für die Hafenanlage |
§ 7 | Festlegung der Gefahrenstufen, Gefahrenabwehrmaßnahmen |
§ 8 | Anerkannte Stellen zur Gefahrenabwehr |
§ 9 | Beauftragte oder Beauftragter für die Gefahrenabwehr, Schulung |
§ 10 | Sicherheitserklärung |
§ 11 | Zuverlässigkeitsüberprüfungen |
§ 12 | Überprüfungsverfahren |
§ 13 | Zweckbindung, Löschung personenbezogener Daten |
§ 14 | Verordnungsermächtigung, Anwendung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes |
§ 15 | Abfertigungsuntersagung, Einlaufverbot, sonstige Maßnahmen |
Zweiter Abschnitt Vorschriften für Häfen |
§ 16 | Anwendungsbereich |
§ 17 |
Risikobewertung für den Hafen |
§ 18 | Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen |
§ 19 | Festlegung der Gefahrenstufen |
§ 20 | Anerkannte Stelle für Gefahrenabwehr in Häfen |
§ 21 | Beauftragte oder Beauftragter für die Gefahrenabwehr im Hafen |
§ 22 | Zuverlässigkeitsüberprüfungen |
§ 23 | Übungen |
§ 24 | Maßnahmen, Kontrollen |
Zweiter Teil Hafen-, Fähr- und Schifffahrtsangelegenheiten |
§ 25 | Zuständigkeit für Hafen-, Fähr- und Schifffahrtsangelegenheiten, Gefahrenabwehr |
Dritter Teil Sonstige Regelungen |
§ 26 | Übertragung von Zuständigkeiten |
§ 27 | Schifffahrtspolizeiliche Vollzugsaufgaben, Betretensrechte der Polizei |
§ 28 | Einschränkung von Grundrechten |
§ 29 | Ordnungswidrigkeiten |