Staatsvertrag zwischen den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg Vom 8./22. April 1981
Die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch den Senat,
das Land Niedersachsen,
vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Niedersächsischen Minister der Justiz,
und
das Land Schleswig-Holstein,
vertreten durch den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein,
dieser vertreten durch den Justizminister des Landes Schleswig-Holstein,
schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehenden Staatsvertrag:
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